Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Ganz sicher dank Haftpflichtschutz für Ihren Vierbeiner.

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Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die durch Ihr Tier verursacht werden. Der Gesetzgeber hat dazu im § 833 BGB eine ganz klare Formulierung: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Vorteile

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Sonderkonzepte

Wir bieten Ihnen passgenaue Sonderkonzepte mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften und Tarifmodellen.

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Schnelle Schadenabwicklung

Im Haftungsfall kümmern wir uns dank eines Sonderkonzepts schnell und unkompliziert um die Schadenabwicklung.

Eben dieser Schaden kann schnell horrende Kosten verursachen – vor allem dann, wenn Personen betroffen sind und die Schadenersatzforderungen bis in die Millionenhöhe reichen können. Ohne eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung tragen Sie den Schaden dann selbst, was mitunter den finanziellen Ruin bedeuten kann.

Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadenfall gut geschützt, da sich der Versicherungsumfang sowohl auf Personen- und Vermögensschäden wie auch auf Sachschäden erstreckt. Ein weiterer Vorteil: Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt auch unberechtigte ab und funktioniert damit wie eine passive Rechtschutzversicherung.

Übrigens: Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn Ihr Hund Schäden verursacht während nicht Sie, sondern Freunde, Bekannte oder Nachbarn die aufsichtführende Person sind. 

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist eine gute Empfehlung für alle Hundehalter und in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sogar Pflicht. In Hessen ist sie bei gefährlichen Hunderassen zwingend vorgeschrieben.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Deckung

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Diese Schäden deckt Ihre Hundehalter-Haftpflichtversicherung ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
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Sichern Sie sich jetzt mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ab.

Wir sind gerne persönlich für Sie da. Anruf oder E-Mail genügt!

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Haftungssicherheit

Dieses Unternehmen wird von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte betreut und beraten.