Was für Hundehalter gilt, gilt in gleichem Maße auch für die Halter von Pferden: verursacht das eigene Tier einen Schaden, haftet man ebenfalls nach § 833 BGB für die dadurch entstehenden Kosten. Das Problem dabei: Werden durch Ihr Tier Personen verletzt, können die Schadenersatzansprüche schnell eine existenzbedrohende Höhe erreichen. Kaum anders sieht es bei Sachschäden aus. Aufgrund der Größe und der Kraft von Pferden, Eseln oder Maultieren können auch hier Unfälle, Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit hohe Kosten verursachen.
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Vorteile
Sonderkonzepte
Wir bieten Ihnen passgenaue Sonderkonzepte mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften und Tarifmodellen.
Schnelle Schadenabwicklung
Im Haftungsfall kümmern wir uns dank eines Sonderkonzepts schnell und unkompliziert um die Schadenabwicklung.
Mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor diesen Kosten. Die Versicherung deckt alle Vermögens-, Sach- und Personenschäden Dritter bis zu einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Zudem greift sie auch dann, wenn Ihr Tier Schäden verursacht, während nicht Sie, sondern Miteigentümer oder Gastreiter aufsichtsführend sind. Ihr Vorteil: Sie können sich voll und ganz auf Ihren Reitsport konzentrieren und müssen sich um mögliche Haftungsansprüche keine Sorgen mehr machen.
Übrigens: Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung funktioniert wie eine passive Rechtschutzversicherung, da sie nicht nur berechtigte Ansprüche reguliert, sondern auch unberechtigte abwehrt.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist ideal für alle privaten Halter von Pferden, Eseln oder Maultieren.
Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Deckung
Diese Schäden deckt Ihre Pferdehalter-Haftpflichtversicherung im Schadenfall ab:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Sichern Sie sich jetzt mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ab.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Anruf oder E-Mail genügt!